Beschlussvorlagen der WIR-Fraktion

Sachverhalt:

Immer wieder stößt in der Mühlhäuser Bevölkerung die Fläche um den Rieseninger Diskussionen an. Viele wünschen sich hier eine Nutzung des nunmehr vornehmlichen Waldgebietes.

Viele unterschiedliche Ideen sind denkbar. Ausgeschilderte und vermessene Laufstrecken, Naturkundeerlebnispfade oder auch ein Kletterpark sind nur einige der den Einreichern bekanntgewordenen Ideen.

Gerade ein Kletterpark würde sich besonders anbieten. Dieser kann nach Meinung der Einreicher nur privat betrieben werden. Um hier das Interesse eines möglichen Investors und Betreibers abzuklären, soll ein IBV auf den Weg gebracht werden. Denkbar wäre die Überlassung des entsprechenden Bereiches an einen Investor oder Betreiber im Rahmen eines Erbpachtvertrages.

Gleichzeitig sollen Fördermöglichkeiten geprüft werden.

 

Sachverhalt:

In den letzten Jahren war das Stadtfest Mühlhäuser Pflaumenblüte immer wieder Thema im Rat und in den Ausschüssen. Zudem etablierte sich in gewisser Art und Weise „Mühlhausen Draußen“, nicht ohne bekannte Herausforderungen. Ziel dieser BV ist es nun, schnellstmöglich einen Konsens zu finden, was vom Rat und damit der Mühlhäuser Bürgerschaft überhaupt gewollt ist (ein Fest / zwei Feste), welche Rahmenbedingungen es geben soll und wie ein Betrieb sichergestellt werden kann. Die AG soll die Kriterien für eine mögliche Neuausschreibung ab 2026 finden und festlegen. In die Diskussion einfließen soll der rechtliche Rahmen dieser Veranstaltung(en). Die Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH eignen sich aus Sicht der Einreicher hervorragend dafür, hier mehr Verantwortung zu tragen und den Bereich Kultur der Stadtverwaltung Mühlhausen zu entlasten, bedenkt man auch hier die personellen Herausforderungen der kommenden Jahre.

Eine grundsätzliche Beschlussfassung im Stadtrat ist, soweit möglich, anzustreben.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zu prüfen und in die Wege zu leiten, um eine stetige Erweiterung öffentlicher Toiletten im Stadtgebiet zu gewährleisten.

1. Feststellung relevanter Standorte im Stadtgebiet.

  • Hierbei soll der Sozialausschuss, unter Einbeziehung des Behinderten- und Seniorenbeirats, umgehend über mögliche Standorte (Spielplätze, touristische Ballungszentren etc.) entscheiden und priorisieren.

2. Planung und Beratschlagung über die Errichtung zumindest einer Toilette als Sofortmaßnahme im Jahr 2025 (Aufnahme im HHPl) sowie folgende (mindestens eine pro Jahr) in den Jahren 2026, 2027 usw.

Beispiele aus anderen Städten einbeziehen und Kosten kalkulieren lassen.

  • Wie sollte die öffentliche Toilette dimensioniert sein?
  • Wo liegen Schwerpunkte im Außendesign?
  • Wie kann die Toiletten-Anlage barrierefrei gestaltet werden?
  • Was muss bei der Innenausstattung beachtet werden?
  • Welche Rolle spielt die anschließende Betreibung?

 

Sachverhalt:

Die Stadt Mühlhausen ist ein Ort mit hohem touristischem Interesse. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist unsere Stadt nicht mit ausreichend und ansprechenden öffentlichen Toiletten ausgestattet. Eine BV aus der letzten Legislatur „Nette Toilette“ stellte eine erste Verbesserung dar, jedoch nur zu den Öffnungszeiten der teilnehmenden Geschäfte. Dies stellt Kinder, Erwachsene und Senioren oftmals vor Probleme und kritische Situationen. Viele Menschen fühlen sich sicher, wenn sie wissen, dass eine öffentliche Toilette in der Nähe ist. Auch befinden sich oftmals viele Touristen in der Stadt. Mögliche Toiletten wären auch an dieser Stelle im Interesse der Besucherinnen und Besucher sowie der Stadt.

Beispielhaft können hier die Spielplätze der Stadt in überwiegender Anzahl genannt werden. Sei es der Spielplatz am Petriteich, am Vogteier Platz, am Lindenbühl oder in der Weinbergstraße. Kinder und Erwachsene haben hier keine Möglichkeit, unmittelbar die Toilette aufzusuchen. Dies bedeutet die Aufnahme einer weiteren Strecke oder aber den Abbruch des Spielvergnügens, ggf. sogar die Verletzung der Aufsichtspflicht und den damit verbundenen Antritt der Heimreise – eine Wickelmöglichkeit bietet sich hier auch an. Auch liegen die meisten Spielplätze günstig, um weitere Schwerpunktorte (Blobach, Untermarkt, Lindenbühl etc.) abzudecken.

Eine kluge und priorisierte Standortauswahl würde zudem die vielfachen Feste in unserer Stadt in diesem Bezug entlasten bzw. attraktiveren.

Hier bietet sich ein möglicher Ansatzpunkt, um langfristig einen strukturierten Aufbau eines Netzes öffentlicher und barrierefreier Toiletten, im Sinne aller Generationen, in der Stadt Mühlhausen zu ermöglichen. Dies in seiner Gesamtheit würde eine Art der Wohlfühlatmosphäre in der Stadt steigern.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, alle Anstrengungen zu unternehmen, den teilweise desolaten Zustand rund um die Glascontainer im Stadtgebiet Mühlhausen zu verbessern.

Mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb sind Gespräche und Verhandlungen umgehend in die Wege zu leiten, damit hier eine deutliche Verbesserung erreicht wird.

Anzustreben sind neben alternativen Standorten, vornehmlich in den Bereichen der Inumlaufbringer (Einkaufsmärkte), begrünte Einhausungen und/oder vornehmlich sogenannte Unterflursysteme.

Sachverhalt:

Unsere wunderschöne Heimatstadt zieht jährlich Besucher aus nah und fern an. Das Jubiläumsjahr 2025 ist ein überregional bedeutendes Ereignis. Es finden zudem regelmäßig viele innerstädtische Veranstaltungen statt, bei denen gerade unser historischer Charme Faszinationen auslöst. Unsere Bürger leben – und zu allergrößter Zahl lieben – Mühlhausen. Schon in der Vergangenheit hat seinerzeit die Fraktion der CDU, später CDU-FWG, das Thema immer wieder aufgegriffen. Im Jahr … wurden neue Glascontainer durch den AWB des UHK aufgestellt. An der überwiegenden Anzahl der Standplätze wirken sie nicht nur wie Fremdkörper, sie lösen oftmals Unverständnis und Ablehnung aus. Die überquellenden Glascontainer, gerade an bzw. nach Wochenenden, hat sicher jeder schon gesehen.

Neben der Überarbeitung der Standorte generell muss an touristisch besonderen Örtlichkeiten die Möglichkeit von Unterflursystemen geschaffen und genutzt werden. Um es vorwegzunehmen: An den Kosten kann sich die Stadt sicher beteiligen, bedenkt man den Mehrwert für unsere Gesamtaußenwirkung. Zudem sind Unterflursysteme deutlich emissionsärmer zu befüllen.

Ein besonderer Brennpunkt muss nach Ansicht der Einreicher kurzfristig gelöst werden: der Bereich um unsere Stadtbibliothek.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Folgendes zu realisieren:

1. Erstellung einer öffentlichen Übersichtskarte: Eine digitale Karte, die alle Straßenlampen im Stadtgebiet Mühlhausen und den Ortsteilen erfasst und anzeigt.

2. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen:

  • Benennung des Standes der Umrüstung alter Leuchtmittel auf LED (z.B. Retrofit),
  • Untersuchung der Möglichkeit der Praktikabilität bei Lichtabsenkung und Bewegungsmeldern,
  • Prüfung, ob es sinnvoll ist, an bestimmten Standorten Helligkeitsregulierung einzusetzen,
  • Ausstattung neuer Standorte mit Konstantlichtstromsteuerung gegen Überbeleuchtung und Energieverschwendung,
  • Priorisierung der Stadtgebiete in sicherheitsrelevante Bereiche unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie.

Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle in der Gestaltung einer sicheren und funktionalen städtischen Infrastruktur. Die fehlende oder unzureichende Beleuchtung in Teilen der Stadt birgt erhebliche Risiken, die sich sowohl auf die Sicherheit der Bürger als auch auf den Verkehrsfluss auswirken können. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es unerlässlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung zu ergreifen.

Wichtige Aspekte der Straßenbeleuchtung:

Sicherheitsrelevante Aspekte: Straßenbeleuchtung trägt wesentlich dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Dunkle Ecken oder schlecht beleuchtete Straßenabschnitte sind potenzielle Angriffsorte für Kriminelle. Eine ausreichende Beleuchtung kann dazu beitragen, Kriminalität in folgenden Bereichen zu reduzieren: Raubüberfälle, sexuelle Übergriffe, körperliche Angriffe, Bedrohungen, Fahrzeug- und Fahrraddiebstähle, Vandalismus an Fahrzeugen.

Verkehrstechnische Relevanz: Gut beleuchtete Straßen erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit von Hindernissen wie Schlaglöchern, sondern tragen auch zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss bei. Fahrzeuge können sicherer fahren, und Fußgänger sind besser vor Unfällen geschützt.

Innovative Ansätze zur Beleuchtung: Neben einer flächendeckenden Beleuchtung könnte auch der Einsatz von Bewegungsmeldern in bestimmten Bereichen der Stadt erwogen werden. Diese Technologie ermöglicht es, Energie zu sparen, indem Lampen nur dann leuchten, wenn eine Bewegung detektiert wird. Dies wäre besonders in weniger frequentierten Gebieten sinnvoll, in denen eine dauerhafte Beleuchtung nicht notwendig ist, aber dennoch ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gewünscht wird.

Vorteile einer erweiterten Straßenbeleuchtung: Verbesserte Wahrnehmung von Straßen- und Wegebeschädigungen: Gerade in der Dunkelheit sind Schlaglöcher oder andere Gefahrenstellen schwer zu erkennen. Eine verbesserte Beleuchtung sorgt dafür, dass Fußgänger und Autofahrer Gefahrenstellen rechtzeitig erkennen und darauf reagieren können. Steigerung des Sicherheitsgefühls: Menschen fühlen sich sicherer und wohler, wenn sie in beleuchteten Umgebungen unterwegs sind. Kriminalitätsprävention: Durch bessere Beleuchtung können potenzielle Täter abgeschreckt und die Wahrscheinlichkeit von Straftaten erheblich gesenkt werden. Hintergrund: In der Stadt Mühlhausen sind einige Standorte aktuell unbeleuchtet oder nicht mit Straßenlampen ausgestattet. Eine angemessene Straßenbeleuchtung hat nicht nur sicherheitsrelevante Aspekte, sondern auch verkehrstechnische Relevanz. Die Erweiterung der Straßenlampen wird das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken und zur Verringerung von Kriminalität beitragen.

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung der Schulwege auf ihre Sicherheit zu beauftragen und die Ergebnisse sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Schulwege zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.

Zielsetzung:
Ziel dieses Prüfauftrags ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Situation der Schulwege innerhalb der Stadt vorzunehmen und mögliche Sicherheitslücken zu identifizieren. Im Rahmen dieser Prüfung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Straßenbeleuchtung: Sind ausreichend Straßenlampen entlang der Schulwege installiert, insbesondere in den Bereichen, in denen Schülerinnen und Schüler zu späteren Zeiten unterwegs sind? 2. Gehwegausbau: Sind die Gehwege in ausreichendem Maße ausgebaut, sodass ein sicherer Fußweg zu allen Schulen gewährleistet ist? Gibt es unzureichend ausgebaute oder gar fehlende Gehwege, die eine Gefährdung darstellen könnten? 3. Sichere Übergänge: Fehlen sichere Übergänge über Straßen, insbesondere an besonders stark befahrenen oder unübersichtlichen Stellen? Können Maßnahmen wie zum Beispiel Zebrastreifen, Ampelanlagen oder Fußgängerüberwege helfen? 4. Sichere Wege von Haltestellen des ÖPNVs bis zur Schule.

Prüfauftrag:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen (z.B. Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde) sowie gegebenenfalls externen Fachgutachtern eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Schulwege innerhalb der Stadt durchzuführen. Dabei sollen die oben genannten Kriterien (Straßenbeleuchtung, Gehwegausbau, sichere Übergänge, Erreichbarkeit durch Haltestellen des ÖPNV) systematisch geprüft und bewertet werden.

Ergebnis und Empfehlung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ergebnisse der Prüfung innerhalb von 25 Wochen vorzulegen. Basierend auf der Bestandsaufnahme sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Schulwege vorgeschlagen werden. Diese können beispielsweise die Nachrüstung von Straßenlampen, den Ausbau von Gehwegen oder die Installation zusätzlicher sicherer Übergänge beinhalten. Eine Priorisierung der Maßnahmen nach Dringlichkeit wird empfohlen.

Finanzen:
Für die Durchführung der Prüfung und die Umsetzung möglicher Maßnahmen sollen im Haushaltsplan 2025 entsprechende Mittel eingeplant werden. Eine detaillierte Kostenaufstellung kann durch die Verwaltung mit der Vorlage der Ergebnisse der Prüfung gezeigt werden.

Sachverhalt:
Die Sicherheit der Schulwege für Kinder und Jugendliche ist ein zentrales Anliegen der Stadt Mühlhausen. Insbesondere die Gehwege, Straßenbeleuchtung und die sichere Querung von Straßen sind maßgebliche Faktoren für die Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Schule. In Anbetracht des steigenden Verkehrsaufkommens und der oftmals unübersichtlichen Straßenverhältnisse ist eine regelmäßige Überprüfung der Schulwege notwendig, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen leerstehende Schaufenster in der Innenstadt – insbesondere in leerstehenden Geschäftslokalen – als sogenannte Vereinsschaufenster genutzt werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere untersucht werden, ob es möglich ist, dass die Mühlhäuser Vereine über QR-Codes ihre Homepages sowie weiterführende Informationen in den Schaufenstern präsentieren können. Ziel ist es, den Vereinen eine öffentliche Bühne zu bieten und gleichzeitig dem Leerstand in der Innenstadt eine sinnvolle temporäre Nutzung zuzuführen.

Sachverhalt:

1. Hintergrund:

In der Innenstadt von Mühlhausen stehen zahlreiche Schaufenster leer, da Geschäftsräume ungenutzt bleiben. Diese Leerstände wirken sich negativ auf das Stadtbild aus und beeinträchtigen die Attraktivität des Zentrums spürbar. Gleichzeitig suchen viele lokale Vereine nach geeigneten Möglichkeiten, um ihre Angebote und Aktivitäten öffentlich sichtbar zu machen und ihre Präsenz in der Stadt zu erhöhen.

Ein kreativer Ansatz zur Lösung beider Herausforderungen könnte die temporäre Nutzung der freien Schaufenster als Vereinsschaufenster sein.

2. Zielsetzung des Prüfauftrags:

Ziel des Prüfauftrags ist es, zu klären, ob und wie leerstehende Schaufenster in der Innenstadt – entweder im Eigentum der Stadt oder privater Vermieter – durch Mühlhäuser Vereine genutzt werden können. Dabei soll besonders geprüft werden:

  • ob eine digitale Präsentation mittels QR-Codes möglich ist,

  • wie die technische Umsetzung erfolgen könnte,

  • und unter welchen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen diese Nutzung realisiert werden kann.

Ein solches Konzept würde den leerstehenden Schaufenstern einen sinnvollen Zwischenzweck verleihen und gleichzeitig den Vereinen eine kostengünstige und öffentlichkeitswirksame Präsentationsplattform bieten. Durch die Platzierung von QR-Codes könnten die Vereine direkt auf ihre Webseiten verweisen, über aktuelle Veranstaltungen informieren und allgemein auf ihre Arbeit aufmerksam machen – ganz ohne aufwendige Werbung oder große Veranstaltungen.